Förderung für Wasserspender

Im Zuge der Klimaanpassung hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, Wasserspender in sozialen Einrichtungen mit in die Liste der förderfähigen Maßnahmen aufzunehmen. Das Förderprogramm ist Bestandteil des COVID-19-Konjunkturpakets der Bundesregierung.

Generelle Informationen

Ziel der Förderung: Unterstützung von förderfähigen Maßnahmen zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen.

Träger: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

 

Gegenstand der Förderung

"Investive Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen."

Maßnahmen im Gebäude:

Installation eines leitungsgebundenen Trinkwasserspenders (ggf. inklusive Karbonisierung).

Zusätzlich zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten:

Zeitnahe und nachhaltige Beschaffung der notwendigen Komponenten/Materialien und deren Installation/Montage/Einrichtung durch externe Dritte.

 

Nicht nur das Produkt SODA JET ist förderfähig, sondern auch ggf. notwendige Anpassungen der Installation (Wasserleitung, Kanal, Strom, … )!

Die Förderhöhe ist mit bis zu 80 %, in einigen Fällen sogar bis zu 100 % beziffert.

 

Warum sind Trinkwasserspender förderfähig?

Die Vorteile liegen eindeutig auf der Hand: Im Vergleich zu Flaschenwasser werden rund 98 % weniger CO2 ausgestoßen. Dies belegen unter anderem unabhängige Studien. Außerdem reduziert sich – gerade bei Kunststoffflaschen oder Dosengetränken – das Aufkommen an Müll deutlich. Ferner werden aufgrund des Klimawandels auch bei uns in Deutschland immer längere Hitzeperioden auftreten. Und genau in dieser Zeit ist es für die Gesundheit enorm wichtig, dass ausreichend Trinkwasser zur Verfügung steht.

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Antragsberechtigt sind soziale Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime oder Hospize aber auch Kindergärten, Schulen oder Vereine in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft, deren Träger und deren Spitzenverbände sowie Verbände auf Landes -, Bezirks oder Kreisebene und weitere gemeinnützige juristische Personen mit Schwerpunkt der sozialen Arbeit und der Wohlfahrtspflege mit überwiegender Aktivität in Deutschland sind.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" hat eine Laufzeit von 2020 bis 2023 und ein Volumen von 150 Millionen Euro. Das erste Förderfenster war bis zum 15. Dezember 2020 geöffnet. Ein zweites Förderfenster kann voraussichtlich im Frühjahr 2022 geöffnet werden. Bei Interesse können Sie sich auf der Internetseite der Projektträgerin, der ZUG gGmbH, registrieren lassen, um rechtzeitig über den Beginn des zweiten Förderfensters und die Förderkonditionen informiert zu werden.

Wie kann ich die Förderung in Anspruch nehmen?

Die Anträge zur Förderung finden Sie unter folgender Website:
https://www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen/