Im Zuge der Klimaanpassung hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, Wasserspender in sozialen Einrichtungen mit in die Liste der förderfähigen Maßnahmen aufzunehmen. Das Förderprogramm ist Bestandteil des COVID-19-Konjunkturpakets der Bundesregierung.
Ziel der Förderung: Unterstützung von förderfähigen Maßnahmen zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen.
Träger: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Maßnahmen im Gebäude:
Installation eines leitungsgebundenen Trinkwasserspenders (ggf. inklusive Karbonisierung).
Zusätzlich zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten:
Zeitnahe und nachhaltige Beschaffung der notwendigen Komponenten/Materialien und deren Installation/Montage/Einrichtung durch externe Dritte.
Die Vorteile liegen eindeutig auf der Hand: Im Vergleich zu Flaschenwasser werden rund 98 % weniger CO2 ausgestoßen. Dies belegen unter anderem unabhängige Studien. Außerdem reduziert sich – gerade bei Kunststoffflaschen oder Dosengetränken – das Aufkommen an Müll deutlich. Ferner werden aufgrund des Klimawandels auch bei uns in Deutschland immer längere Hitzeperioden auftreten. Und genau in dieser Zeit ist es für die Gesundheit enorm wichtig, dass ausreichend Trinkwasser zur Verfügung steht.
Antragsberechtigt sind soziale Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime oder Hospize aber auch Kindergärten, Schulen oder Vereine in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft, deren Träger und deren Spitzenverbände sowie Verbände auf Landes -, Bezirks oder Kreisebene und weitere gemeinnützige juristische Personen mit Schwerpunkt der sozialen Arbeit und der Wohlfahrtspflege mit überwiegender Aktivität in Deutschland sind.
Ganz besonders wichtig ist es, dass Interessierte so schnell wie möglich den Förderantrag stellen, da das erste Förderfenster in 2020 nur bis zum 15. Dezember 2020 geöffnet ist. Weitere Antragsfenster sind sowohl für das 1. Quartal 2021 als auch in den Folgejahren vorgesehen. Anträge von finanzschwachen Kommunen und gemeinnützigen Vereinigungen, die bis zum 30. Juni 2021 eingehen, können sogar bis zu 100 Prozent gefördert werden. Das komplette Förderprogramm zur Klimaanpassung läuft bis Ende 2023. Zudem endet die Förderung, wenn die bereitgestellte Fördersumme von insgesamt 150 Millionen Euro ausgeschöpft ist.
Die Anträge zur Förderung finden Sie unter folgender Website:
https://www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen/