Im Zuge der Klimaanpassung hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, Wasserspender in sozialen Einrichtungen mit in die Liste der förderfähigen Maßnahmen aufzunehmen. Das Förderprogramm ist Bestandteil des COVID-19-Konjunkturpakets der Bundesregierung.
Ziel der Förderung: Unterstützung von förderfähigen Maßnahmen zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen.
Träger: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Maßnahmen im Gebäude:
Installation eines leitungsgebundenen Trinkwasserspenders (ggf. inklusive Karbonisierung).
Zusätzlich zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten:
Zeitnahe und nachhaltige Beschaffung der notwendigen Komponenten/Materialien und deren Installation/Montage/Einrichtung durch externe Dritte.
Die Vorteile liegen eindeutig auf der Hand: Im Vergleich zu Flaschenwasser werden rund 98 % weniger CO2 ausgestoßen. Dies belegen unter anderem unabhängige Studien. Außerdem reduziert sich – gerade bei Kunststoffflaschen oder Dosengetränken – das Aufkommen an Müll deutlich. Ferner werden aufgrund des Klimawandels auch bei uns in Deutschland immer längere Hitzeperioden auftreten. Und genau in dieser Zeit ist es für die Gesundheit enorm wichtig, dass ausreichend Trinkwasser zur Verfügung steht.
Antragsberechtigt sind soziale Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime oder Hospize aber auch Kindergärten, Schulen oder Vereine in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft, deren Träger und deren Spitzenverbände sowie Verbände auf Landes -, Bezirks oder Kreisebene und weitere gemeinnützige juristische Personen mit Schwerpunkt der sozialen Arbeit und der Wohlfahrtspflege mit überwiegender Aktivität in Deutschland sind.
Das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" hat eine Laufzeit von 2020 bis 2023 und ein Volumen von 150 Millionen Euro. Das erste Förderfenster war bis zum 15. Dezember 2020 geöffnet. Ein zweites Förderfenster kann voraussichtlich im Frühjahr 2022 geöffnet werden. Bei Interesse können Sie sich auf der Internetseite der Projektträgerin, der ZUG gGmbH, registrieren lassen, um rechtzeitig über den Beginn des zweiten Förderfensters und die Förderkonditionen informiert zu werden.
Die Anträge zur Förderung finden Sie unter folgender Website:
https://www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen/